laut DMSB-Kart-Reglement B.4.5.
Grundsätzlich dürfen die Karts nur auf der Rennstrecke (inkl. Vorstartbereich) und nur nach Anweisung des Bahnpersonals gestartet/angelassen werden. Außerhalb der Rennstrecke ist das Starten/Anlassen der Karts verboten.
Bei einem Verstoß gegen die vorgenannte Regelung kann der Fahrer mit einer Geldstrafe in Höhe von 100,- Euro bestraft werden. Bei wiederholten Verstößen kann ein Bahnverbot ausgesprochen werden.
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