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Informationen für den Sicheren und Störungsfreien Bahnbetrieb!

Die Sicherheitsbestimmungen sind als Zusatz zur Bahnordnung zu verstehen.

Regelung zum Starten/Anlassen der Karts laut DMSB-Kart-Reglement B.4.5.

Grundsätzlich dürfen die Karts nur auf der Rennstrecke (inkl. Vorstartbereich) nach Anweisung des Bahnpersonals gestartet/angelassen werden. Außerhalb der Rennstrecke ist das Starten/Anlassen der Karts verboten.
Bei einem Verstoß gegen die vorgenannte Regelung kann der Fahrer mit einer Geldstrafe in Höhe von 100,- Euro bestraft werde. Bei wiederholten Verstößen kann ein Bahnverbot ausgesprochen werden.

Allgemeine Regeln:

1. Das Fahren mit nicht StVO Zugelassenen Fahrzeugen ist auf dem Gelände des KVO verboten. Dazu zählen alle Fahrerlager, die Zufahrten, die Parkplätze und die Rennstrecke.

2. Von dem Fahrverbot sind ausgenommen: Karts auf der Rennstrecke.

3. Sollte eine Leihkartgruppe die Bahn komplett angemietet haben, so gilt für die Dauer der Veranstaltung für alle Privatfahrer Trainingsverbot!

4. Weiter ist die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr strikt einzuhalten!

Wir bitten um Verständnis!

Altersbeschränkungen:

1. Kinder ab 8 Jahren dürfen die Rennstrecke mit Kinderkarts befahren.

2. Kinder ab 11 Jahren dürfen die Rennstrecke mit Juniorkarts befahren.

Karts:

Die Karts müssen den Sicherheitsbestimmungen des DMSB entsprechen. Frontspoiler, Seitenkästen und Heckauffahrschutz sind vorgeschrieben. Für Kinderkarts sind Sicherheitssitz bzw. Carbon-Neckprotektor vorgeschrieben.

Die Karts dürfen nur mit kartüblichen Motoren ausgerüstet sein. Schaltkarts müssen mit CIK-FIA-genehmigten Endschalldämpfern fahren. Diese Regelung gilt für alle Trainingsfahrten und Rennveranstaltungen und ist unabhängig vom Hersteller und Baujahr des Motors. 

Hirth-, MEGA-Motoren, ROTAX 257 und Wankelmotoren, genauso wie 250er Motoren die bei den “Super-Karts“ eingesetzt werden sind nicht zugelassen.

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